Rettungswegpläne

Rettungswegpläne


Ein Flucht- und Rettungsplan  dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungs-einrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. 
Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation.

Ein solcher Plan soll bei einem Notfall, Unfall oder Brand den gekennzeichneten Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder zu einem sicheren Ort anzeigen und enthält zusätzlich Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.

Er ist in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten z. B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen.

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses oder Lageplan einer großflächigen Anlage. Er muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein:

  • Gebäudegrundriss oder Teile davon: Der Maßstab ist abhängig von der Größe der baulichen Anlage, des darzustellenden Detaillierungsgrades und des vorgesehenen Anbringungsortes,
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Notausgänge
  • Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z. B. Notfalltelefon, Brandtelefon, Brandmelder, Erste- Hilfe-Einrichtungen,
  • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschschläuche
  • Lage der festgelegten Sammelplätze für die flüchtenden Benutzer einer baulichen Anlage,
  • Standort des Betrachters
  • Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
  • Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farbcodes

Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form dargestellt.
Für das Verhalten im Brandfall wird im Regelfall dieselbe Darstellung, wie für die Brandschutzordnung Teil A gewählt.

Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010.

Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind.
Veränderungen der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen müssen zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber.
Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht.

Weiterführende Informationen erhalten Sie durch einfachen Klick auf den nebenstehenden LOGO-Button
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