Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne


Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr als Führungsmittel an Einsatzstellen von besonderen baulichen Anlagen.
Im Brandfall liefern sie den Einsatzkräften schon während der Anfahrt wichtige Informationen über das Objekt hinsichtlich der brandschutztechnischen Infrastruktur bzw. spezielle Gefahrenquellen im Gebäude. 

Feuerwehrpläne bestehen immer aus
  • einem objektspezifischen textlichen Informationsteil,
  • einem Lageplan (Übersichtsplan)
  • sowie den weiteren Geschossplänen. 
Bei besonderen Spezifikationen können spezielle Detailpläne, wie z. B. Abwasserpläne, erforderlich sein.

Die DIN 14095 gibt genaue Anforderungen über die Inhalte, die farbliche und grafische Gestaltung der einzelnen Pläne sowie über den Umfang des textlichen Erläuterungsberichts vor.

Ob ein Feuerwehrplan für eine bauliche Anlage erforderlich ist, hängt von der Art und Nutzung bzw. der Ausdehnung der Anlage ab.

Da die Feuerwehrpläne für die Feuerwehren besonders in der Einsatzvorbereitung mittlerweile einen hohen Stellenwert eingenommen haben, wird in den verschiedenen Sonderbauvorschriften die Erstellung von Feuerwehrplänen gefordert.
Bei besonderen baulichen Anlagen, die nicht in einer Sonderbauvorschrift erfasst sind, können wegen der speziellen Beschaffenheit im Baugenehmigungsverfahren Feuerwehrpläne gefordert werden.



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